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Handläufe

Handläufe sind Festhaltemöglichkeit und Führungsmöglichkeit für die Hände von Menschen. Handläufe werden in Griffhöhe angebracht. Es gibt sie in Form von Stangen, Schienen oder Leisten. Handläufe gibt es aus einer Vielzahl unterschiedlicher Materialien. Besonders beliebt sind Handläufe aus Metall, Holz, Holzwerkstoffen oder Kunststoff. Ein Handlauf kann unmittelbar an einer Wand befestigt werden. Er kann aber auch der obere Teil einer Brüstung oder eines Geländers sein.



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Gesetzliche Vorschriften

Gesetzlich vorgeschrieben sind feste Handläufe. So ist ein Handlauf aus Tau nur zu Dekorationszwecken gedacht, denn das Seil könnte im Falle eines Sturzes nachgeben. Ein Handlauf sollte am besten abgerundet oder rund sein und über einen Durchmesser von 30 bis 45 mm verfügen. Zudem sollten sie durchlaufend sein und am besten über die erste und die letzte Treppenstufe hinaus geführt werden. Wo und wie viele Handläufe an einer Treppe gesetzlich vorgeschrieben sind, ist abhängig von der Zahl der Treppenstufen, der Treppenbreite und dem Verwendungszweck des Gebäudes, in dem sich die Treppe befindet. Dies ist in Deutschland in den Landesbauordnungen und vielen weiteren Verordnungen festgelegt. Handelt es sich bei dem Gebäude um eine Schule, ein Altenheim, einen Kindergarten, ein Krankenhaus, ein Hotel, eine Gaststätte oder ähnliches, dann greifen Sonderbauverordnungen und es muss auf jeder Seite der Treppe ein Handlauf angebracht werden. Dies gilt insbesondere in öffentlich zugänglichen Gebäuden, damit beim Steigen der Treppe auf beiden Seiten ein zuverlässiger Halt gegeben ist. Auch für denkmalgeschützte Gebäude gilt diese Vorschrift, da die Sicherheit der Benutzer laut Rechtsprechung über dem Denkmalschutz steht. Oftmals ist an beiden Seiten jeweils ein Handlauf bei allen notwendigen Treppen und Fluchttreppen in den Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Auch im Wohnungsbau sind Handläufe auf beiden Seiten vorgeschrieben, wenn mehr als zwei Wohnungen nicht stufenlos erreichbar sind. Sie sollen dann der Sicherheit älterer oder behinderter Menschen dienen. Wie ein Handlauf ausgeführt werden muss, regelt in Deutschland die DIN-Norm. Die Wandhandläufe müssen kontrastreich zum Hintergrund sein, damit sie gut gesehen werden. Sie müssen umgreifbar, griffsicher und handwarm sein. Spürbare und am besten auch kontrastreiche Elemente sollen den Anfang und das Ende des Handlaufs kennzeichnen.

Die Geschichte des Handlaufes

Der Handlauf kam früher in mehrstöckigen hochherrschaftlichen Häusern zum Einsatz. Er diente insbesondere den Damen des Hauses zur Hilfe, da sie so weite und lange Röcke trugen, dass sie beim Herunterlaufen der Treppe die Stufen nicht sehen oder einschätzen konnten. Daher wurden damals Geländer mit einer hilfreichen Unterstützung hergestellt. Diese Unterstützung bestand darin, dass nach jedem Meter ein Knauf in den Handlauf eingesetzt wurde und es somit für die Damen möglich war, die Treppenabsätze mittels des Knaufs in einem bestimmten Abstand zu erfühlen und daher nicht zu stürzen.

Anforderungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) an Handläufe

Handläufe sollen nicht höher sein als 115 cm und nicht tiefer als 80 cm. Der Durchmesser soll am besten zwischen 2,5 cm und 6 cm liegen. Optimalerweise sollte der Handlauf von Zeigefinger und Daumen zu circa 3/4 umschlossen werden. Außerdem soll der Handlauf in Abwärtsrichtung an der rechten Treppenseite angebracht sein. Bei Treppen, die breiter sind als 1,50 m ist ein Handlauf an beiden Seiten erforderlich. Der Abschluss des Handlaufs muss so gestaltet sein, dass man nicht daran hängenbleiben kann. Zudem sollen Handläufe ohne Unterbrechung über den ganzen Treppenlauf und jeweils 30 cm über die erste und letzte Stufe hinaus geführt werden. Zu angrenzenden Bauteilen muss der Abstand zum Handlauf mindestens 5 cm betragen. Befinden sich die Treppen in technischen Anlagen und werden mit gepolsterten Schutzhandschuhen benutzt, so muss der Abstand 10 cm betragen.

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